Vom Urgetränk zum Kultgetränk

Der Wein wird aus den Trauben von Hybridsorten (Kreuzungen unterschiedlicher Spezien, z.B. amerikanischer mit europäischen Reben) hergestellt, die sogenannte Direktträger sind, also wurzelecht wachsen. Diese besitzen eine gute Resistenz gegen die Wurzelreblaus und bestimmte Pilzkrankheiten.

Das Bukett des Uhudlers ist äußerst intensiv und erinnert an Walderdbeeren oder Schwarze
Ribiseln (Johannisbeeren), der charakteristische Geschmack wird als „Fox-Ton“ bezeichnet.

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Geschichte des Uhudlers

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GESCHICHTE DES UHUDLERS

EINE REGIONALE WEINSPEZIALITÄT AUS DEM SÜDBURGENLAND

Im Aussehen ähnelt er – je nach Zusammensetzung der Sorten – einem hellen Rotwein oder dem Rosé. Wegen seines Farbtones kann der Uhudler mit dem steirischen Schilcher verwechselt werden. Dieser wird allerdings aus der Edelweinsorte Blauer Wildbacher gekeltert, während der Uhudler genetisch ein „Amerikaner“ ist.

Das Bukett des Uhudlers ist äußerst intensiv und erinnert an Walderdbeeren oder schwarze Ribiseln (Johannisbeeren), der charakteristische Geschmack wird als „Fox-Ton“ bezeichnet. Oftmals präsentieren sich die Uhudlerweine sehr säurebetont.

Der Wein wird aus den Trauben von Hybridsorten (Kreuzungen unterschiedlicher Spezien, z.B. amerikanischer mit europäischen Reben) hergestellt, die sogenannte Direktträger sind, also wurzelecht wachsen. Diese besitzen eine gute Resistenz gegen die Wurzelreblaus und bestimmte Pilzkrankheiten. Lange Zeit hielt sich die Legende, dass der Wein von Direktträgern einen hohen Anteil an Fuselölen und Methanol enthalte und daher gesundheitsschädlich sei.

Historisches

WIE DIE REBLAUS NACH EUROPA KAM

Die Katastrophe nahm buchstäblich 1858 ihren Anfang. Als beim Versand amerikanischer Weinreben in den Süden Frankreichs unwissentlich ein kleiner, aber äußerst gefährlicher Schädling – die Reblaus – eingeschleppt wurde. In den folgenden Jahren wurden auch befallene Reben nach Portugal, England, Deutschland und Österreich-Ungarn exportiert.

Von den weitreichenden Folgen, ahnte noch niemand etwas. Nach und nach zerstörte die Reblaus große Weinbaugebiete in ganz Europa – alle Bekämpfungsversuche schlugen fehl. Erst die Methode der Veredelung brachte schließlich den gewünschten Erfolg: Durch das Pfropfen des Kulturweins auf amerikanische Wildreben entstanden Reben, die trotz Reblausbefall nicht zerstört wurden. Da diese „Unterlagsreben“ jedoch auch Wildtrauben lieferte, brachte es der Zufall mit sich, dass diese Trauben gegessen und auch gekeltert wurden – der Uhudler war geboren.

DIE UHUDLER-PROHIBITION

Doch die Begeisterung über den Nutzen dieser neu geschaffenen Rebsorten war bald verflogen, da nun auch Weine aus diesen Direktträgertrauben gekeltert wurden. Eine ernstzunehmende Konkurrenz war entstanden, die bereits in den 20er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in der Weinbauregion Burgenland und Südost-Steiermark mit zirka 1.100 Hektar Anbaufläche ihren Höhepunkt erreicht hatte.

Die restlichen „renommierten“ Weinbauregionen Österreichs liefen Sturm. Zahlreiche Reglementierungsversuche (Stichwort Kennzeichnungspflicht und Aussatzbeschränkungen) bis hin zum Totalverbot Mitte der 1980er Jahre legen dafür Zeugnis ab (siehe Rechtliches).

Doch steigerte das Verbot bzw. die Mengenbeschränkung unweigerlich auch die Attraktivität des Uhudlers und förderte seine Popularität. Als im Zuge einer neuerlichen Verschärfung des österreichischen Weingesetzes der Uhudler schließlich verboten wurde, kam es zum Eklat. Tausende Liter Uhudler wurden in der Folgezeit von Kellereiinspektoren ausgeleert und kanalisiert.

Die südburgenländischen Uhudlerbauern reagierten mit Widerstand. Unter ihnen der legendäre Heiligenbrunner „Rübezahl“ Johann Trinkl, der energisch für den Erhalt dieses Weines kämpfte. Erst durch intensive Bemühungen des Vereins der „Freunde des Uhudler“ wurde der Uhudler 1992 – im Rahmen einer Weingesetznovelle – wieder in das österreichische Weingesetz aufgenommen und darf seit 1. August 1992 in 28 südburgenländischen Gemeinden in Verkehr gebracht werden.

Aktuelles

ES GIBT EINE ZUKUNFT FÜR DEN UHUDLER

Die Burgenländische Landesregierung hat die Zulassung des Anbaus von neun Uhudler-Rebsorten beschlossen. „Das heißt: der Uhudler darf endlich Wein sein“, berichtete Agrarlandesrätin Verena Dunst (SPÖ) bei einer Pressekonferenz nach der Regierungssitzung in Eisenstadt.

Ihr sei klar gewesen: Für das Land gebe es nur einen mit der EU-Marktordnung konformen Weg – nämlich jenen, Direktträgersorten, die mit Edelrebsorten gekreuzt seien, in die burgenländische Weinbauverordnung aufzunehmen, so Dunst. Der Beschluss bedeute, „dass damit neun Sorten Direktträger, die bis jetzt im Burgenländischen Weingesetz nicht vorkamen – mit keinem Buchstaben – jetzt dort vorkommen als Uhudlerrebsorten, als Direktträgersorten, die verkreuzt sind mit Edelrebsorten und damit zu Wein geworden sind“, erläuterte Dunst. Dies sei nicht nur für den Uhudler, sondern auch für das Südburgenland „ein großer Tag“. Es gehe dabei nicht um die 50 Hektar Anbaufläche allein, „sondern es geht um ein Kultgetränk, um eine Marke fürs Südburgenland“, sagte Dunst.

Auch das 2004 seitens des Landes verfügte Auspflanzverbot sei diesbezüglich aufgehoben. Dies bedeute, dass die neun Sorten – Amadeus, Bogni 15, Bolero, Boris, Breidecker, Concord/Ripatella (beide sind laut einer Expertise identisch, Anm.), Delaware, Elvira und Evita – nun auch wieder ausgepflanzt werden dürfen.

Man habe bereits die Marke „Uhudlerland“ schützen lassen, um sie marketingtechnisch nutzen zu können. Auch ein „Uhudlerdorf“-Logo gebe es schon, mit dem man in die Werbung gehen könne. Nun gebe es Rechtssicherheit für die neun Sorten. Damit sei auch ein Großteil – um die 80 Prozent oder mehr – der vorhandenen Rebstöcke erfasst. Man könne den Weinbauern nun auch sagen: „Es gibt eine Zukunft für den Uhudler und der ist jetzt rechtlich abgesichert.“

Auf Bundesebene soll nun durch Beschluss im Parlament für jene sechs Uhudler-Sorten – Noah, Othello, Isabelle, Jacquez, Clinton und Herbemont – die gemäß der EU-Agrarmarktordnung nicht angebaut werden dürfen, die Obstwein-Lösung umgesetzt werden, um sie auf diese Weise vermarkten zu können, so Dunst.

Die Novelle des Bundesweingesetzes und jene der Burgenländischen Weinbauverordnung stellten keinen Widerspruch dar, erläuterte der stellvertretende Vorstand der Agrarabteilung im Amt der Landesregierung, Thomas Izmenyi. Es handle sich vielmehr um „eine sinnvolle Ergänzung beider Rechtsmaterien, die dadurch zu einem hohen Maß an Rechtssicherheit für unsere Winzerinnen und Winzer führt“.

Quelle: www.uhudlerkultur.at